Erwartungsgemäß hat der Bundestag zwischenzeitlich das Jahressteuergesetz mit umfassenden steuerlichen Änderungen beschlossen. Hierdurch wird durch die Hintertür zum Jahreswechsel die Übertragung von Immobilienvermögen durch Erbschaften und Schenkungen in vielen Fällen zu einer erheblich höheren Steuerbelastung bei der Weitergabe auf die nächste Generation erfolgen.
Bewertung von Immobilien steigt, die Freibeträge dagegen nicht
Die derzeit geltenden Freibeträge, die bundeseinheitlich bei 500.000 € für den überlebenden Ehegatten, bei 400.000 € pro Kind und Elternteil und bei 200.000 € pro Enkelkind liegen, reichen schon jetzt oft aufgrund der erheblichen Preissteigerungen in beliebten Großstädten, wie beispielsweise München oder dem Oberland von Wolfratshausen bis Garmisch nicht mehr aus, um Omas kleines Häuschen steuerfrei von einer Generation auf die nächste zu übertragen. Während Verfechter rot-grüner Enteignungsfantasien, meist ohne eigene Erberwartung, ohnehin am liebsten die Freibeträge ganz abschaffen würden, damit der Fiskus im Erbfall stets zu 100 % am Nachlass partizipiert, kommt verhaltene Kritik aus Bayern, in dem ins Feld geführt wird, dass regionalen Besonderheiten Rechnung getragen werden müsste, weil es ansonsten zu einer Ungleichbehandlung käme. Während beispielsweise in Greifswald, so Ministerpräsident Söder, die Freibeträge ausreichen können, um eine Eigentumswohnung oder ein kleines Haus steuerfrei auf die nächste Generation übertragen, reicht dies in Garmisch-Partenkirchen bei weitem nicht aus. Die Folge ist, dass entweder die nächste Generation sich verschulden muss oder aber die Immobilie nicht länger in der Familie gehalten werden kann.
Länderchefs wollen die Regelung nicht modifizieren
Die von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder im Finanzausschuss des Bundesrats angestoßene Initiative die Erbschaftsteuer zu regionalisieren und Freibeträge innerhalb der engeren Familie zu erhöhen und deshalb zur Abstimmung über das Jahressteuergesetz den Vermietungsausschuss anzurufen, fand kein Gehör. Ob Bayern nun vor dem Bundesverfassungsgericht klagt, wie sich Markus Söder gegenüber der Bild-Zeitung am 07.12.2022 geäußert hat, bleibt abzuwarten, denn sowohl Schenkungs- als auch Erbschaftsteuer fließen ausschließlich in die Kasse der Länder.
Von daher wird wohl am Ende, die ohnehin zu bemitleidende Generation unserer Kinder am Ende das Nachsehen haben, wenn Sie zukünftig bemerken muss, dass das Familienheim, in dem sie großgeworden sind, oder dem vielleicht bereits die Großeltern gelebt haben, nicht mehr gehalten werden kann. Da hilft dann auch kein festkleben am Gartentor … Beatus possidens (der glückliche Besitzende) galt früher. Heute gilt Eigentum verpflichtetund zwar unabhängig davon, ob ein Mietshaus übertragen wird oder ein Häuschen, dass sich Generationen vorher vom Munde abgesperrt haben. Auch, wenn es nicht woke ist, ist es ohnehin eine fragwürdige, geradezu skandalöse Doppelbesteuerung, wenn der Sparsame und Strebsame bestraft und indirekt hierdurch Verschwendung und Faulheit subventioniert wird. Ganz nebenbei sind solche Regelungen auch nicht geeignet die allseits propagierten Leistungsträger ins Land zu locken, denn wir nicht nur für sich, sondern auch für die nächste Generation denkt, er hat ganz klar das Nachsehen.
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Rechtsanwalt Graf ist auch Testamentsvollstrecker sowie Kooperationsmitglied im DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V.). und DIGEV (Deutsche Interessengemeinschaft für Erbrecht und Vorsorge e. V.)
Rechtsanwalt Detzer wird regelmäßig von den Amtsgerichten Wolfratshausen und Garmisch-Partenkirchen als Nachlasspfleger bestellt.