Ende 2014 hatte das Bundesverfassungsgericht eine grundgesetzwidrige Überprivilegierung von Betriebserben im Erbschaftsteuergesetz festgestellt und dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 30.06.2016 gesetzt, dies zu korrigieren. Nachdem diese Frist bereits ohne Neuregelung verstrichen ist und das Bundesverfassungsgericht bereits gedroht hat, den Fall wieder an sich zu ziehen, haben sich nunmehr Bundestag und Bundesrat im Vermittlungsausschuss doch noch verständigt. Ansonsten wäre aus Sicht der Politik zu befürchten gewesen, dass das BVerfG die Erbschaftssteuer (vorübergehend) ganz abschafft.
Hinsichtlich der Erbschaftssteuer bei Unternehmen, die die alte Regelung zu Fall gebracht hat, sieht die neue Regelung nun folgendes vor:
- Das Betriebsergebnis des Unternehmens soll maximal mit dem Faktor 13,75 multipliziert werden. Im ursprünglichen Gesetz war noch ein Faktor von maximal 12,5 vorgesehen.
- In Fällen, in denen ein Erbe finanziell überfordert ist, soll die fällige Steuer nicht mehr für zehn Jahre zinslos gestundet werden können, sondern nur für sieben Jahre. Außerdem ist ab dem zweiten Jahr eine sechsprozentige Verzinsung und eine jährliche Tilgung in Höhe von je einem Sechstel vorgesehen. Die Stundungsmöglichkeit endet, wenn der Anteil an einen Dritten geht.
- Bei großen Betriebserbschaften ab 26 Millionen Euro hat der Erbe ein Wahlrecht: Entweder der Erbe begleicht die Steuerschuld auch aus seinem Privatvermögen oder der Steuererlass wird abgeschmolzen bis er bei 90 Millionen Euro ganz entfällt.
- Unverändert bleibt die Regelung für Kleinbetriebe: Firmen mit bis zu fünf Mitarbeitern werden vom Nachweis des Joberhalts befreit.
Anmerkung:
Mit fünf bis sechs Milliarden Euro pro Jahr spült die Erbschafts- und Schenkungssteuer nur wenig Geld in die Staatskassen. Das ist nicht einmal ein Hundertstel des gesamten Steueraufkommens. Die Einnahmen stehen allein den Ländern zu.
Ansprechpartner zum Erbrecht:
Rechtsanwalt Graf ist auch Testamentsvollstrecker sowie Kooperationsmitglied im DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V.). und DIGEV (Deutsche Interessengemeinschaft für Erbrecht und Vorsorge e. V.)
Rechtsanwalt Detzer wird regelmäßig von den Amtsgerichten Wolfratshausen und Garmisch-Partenkirchen als Nachlasspfleger bestellt.