Wissen Sie als Arbeitgeber, was ihre Mitarbeiter so am PC den lieben langen Tag alles treiben? Falls nein, dann könnte der Einsatz einer Spähsoftware die Lösung bringen. Dies dachte sich zumindest ein Arbeitgeber, der einen bei ihm beschäftigten Programmierer im Verdacht hatte, dass dieser den Dienst PC während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken nutzt. Er hatte deshalb einen sog. Keylogger installiert. Darunter versteht man eine Software, die alle Tastatureingaben an einem Rechner heimlich protokolliert und noch dazu Bildschirmfotos schießt. Als er dann seinen Verdacht bestätigt sah kündigte er aufgrund seiner so gewonnenen Erkenntnisse das Arbeitsverhältnis.
Der Arbeitnehmer ließ sich dies nicht gefallen und zog vor Gericht. Mit Urteil vom 27.07.2017 (2 AZR 681/16) hat nun das BAG in einem Grundsatzurteil entschieden, dass der Einsatz einer Spähsoftware einen massiven Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer darstellen würde und deshalb nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig sei, nämlich dann, wenn ein konkreter Verdacht auf eine Straftat oder eine schwerwiegende Pflichtverletzung des Arbeitnehmers bestehe. Eine solche vermochten die Richter in dem ganz offensichtlich begangenen Arbeitszeitbetrug nicht entdecken, so dass sie die Kündigung für unwirksam erklärten.
Der Arbeitnehmer hatte eingeräumt täglich etwa 10 Minuten etwas für die Firma seines Vaters während der Arbeitszeit erledigt zu haben und innerhalb von 4 Monaten etwa 3 Stunden mit der Programmierung eines Computerspiels verbracht zu haben. Dies genügte den Richtern zur Rechtfertigung der Kündigung ohne vorherige Abmahnung nicht.
Aber Hand aufs Herz. Haben Sie nicht auch schon öfters während der Arbeitszeit privat Webseiten besucht, um den nächsten Urlaub zu planen, etwas einzukaufen oder einfach eine E-Mail zu schreiben. Auch, wenn der Arbeitnehmer im vorliegenden Fall aufgrund des unzulässigen Einsatzes der Spähsoftware Glück hatte, sollten Sie sich stets bewusst sein, dass Sie hierdurch ihre Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verletzen und damit Ärger von der Abmahnung bis über die Kündigung ins Haus stehen kann. Deshalb besser zwischen Arbeit und privat trennen. Dann klappt es auch mit dem Chef.