Während sich die Anzeichen dafür mehren, dass die Wirtschaft in Deutschland rückläufig ist, hat das Verschenken und Vererben von Vermögen Hochkonjunktur und die Tendenz ist weiter steigend. Nach einer Mitteilung des Bayerischen Landesamtes für Statistik in Fürth vom 09.10.2019 sind allein in Bayern 2018 um 17,4 % mehr Vermögenswerte verschenkt oder vererbt worden als noch im Vorjahr. Dies entspricht 9,16 Milliarden Euro. Tatsächlich übertragen wurden durch Schenkung oder Erbfolge sogar 14,37 Milliarden €. Bei der Differenz von 5,21 Milliarden Euro handelt es sich um den Betrag, der steuerfrei übertragen werden konnte. Der Freistaat Bayern hat hierdurch 1,63 Milliarden Euro Erbschafts- und Schenkungsteuer eingenommen. Während bayernweit 24.846 Erben den Finanzämtern einen für die Steuerfestsetzung maßgeblichen steuerpflichtigen Erwerb von Todes wegen, zum Beispiel Erbschaft, Vermächtnis oder Pflichtteil, angezeigt haben, wurden lediglich 7.990 steuerrelevante Schenkungen erfasst. Große Vermögen wurden dabei nur selten übertragen, denn die Quote von Vermögen mit mehr als 5 Millionen Euro lag bei lediglich 0,7 %. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist eine Ländersteuer, die den jeweiligen Bundesländern zufließt.
Das kann von Gesetzes wegen steuerfrei übertragen werden
Welcher Betrag steuerfrei übertragen werden kann hängt zunächst vom Verwandtschaftsgrad ab. Während Ehegatten regelmäßig bis zu 500.000 € steuerfrei durch Schenkung oder Erbfolge übertragen werden kann, sind dies bei Kindern bis zu 400.000 € pro Kind und Elternteil. Bei Enkelkindern sind es 200.000 € pro Enkelkind und Elternteil. Weiter entfernte Verwandte oder sonstige Dritte haben dagegen nur einen Freibetrag von 20.000 €. Diese Freibeträge stehen alle 10 Jahre zur Verfügung.
Gesetzliche Freibeträge lassen sich durch Ausnutzung der vorhandenen Gestaltungsspielräume deutlich erhöhen
Gerade dann, wenn Ihr zu übertragendes Vermögen über den Steuerfreibeträgen liegt, gibt es aber unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten und Gestaltungsmodelle anhand derer deutlich höhere Werte steuerfrei, beispielsweise an die nächste Generation, weitergegeben werden können. Hier ist erforderlich, dass frühzeitig die Weichen richtig gestellt werden, damit sich am Ende Ihr sauer verdientes Geld nicht unnötig der Fiskus holt.
Sie sollten daher möglichst frühzeitig die Vermögensnachfolge planen. Wir beraten und unterstützen Sie gerne, ggfls. gemeinsam mit Ihrem Steuerberater oder einem unserer steuerrechtlichen Kooperationspartner, gerne dabei Vermögen zu sichern und Ihr Lebenswerk zu erhalten. Sprechen Sie uns an.
Ansprechpartner zum Erbrecht:
Rechtsanwalt Graf ist auch Testamentsvollstrecker sowie Kooperationsmitglied im DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V.). und DIGEV (Deutsche Interessengemeinschaft für Erbrecht und Vorsorge e. V.)
Rechtsanwalt Detzer wird regelmäßig von den Amtsgerichten Wolfratshausen und Garmisch-Partenkirchen als Nachlasspfleger bestellt.