Ist das Vermögen zwischen Ehepartnern ungleich verteilt, so dass ein Partner so vermögend ist, dass dieser sein Vermögen nicht steuerfrei auf die Kinder und/oder den Ehepartner übertragen kann, dann kann durch den Einsatz der sog. Güterstandschaukel erreicht werden, dass bei der Übertragung auf die Kinder Schenkungsteuer bzw. Erbschaftssteuer gespart wird.
Zunächst Güterstand der Zugewinngemeinschaft aufheben und Gütertrennung vereinbaren
Leben Ehepaare im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, dann können sie gegenseitig große Vermögen auch mithilfe einer sog. Güterstandschaukel steuerfrei übertragen.
In einem ersten Schritt wird die bisherige Zugewinngemeinschaft durch Abschluss eines Ehevertrags in dem der Güterstand der Gütertrennung vereinbart wird beendet und der Zugewinn ausgeglichen. So kann beispielsweise die Hälfte der Familienimmobilie auf den Ehepartner übertragen werden, aber auch die Hälfte des Geldes und zwar steuerfrei. Ein solcher Ehevertrag muss, um wirksam zu sein, notariell beurkundet werden.
Danach wird der Güterstand der Gütertrennung wieder aufgehoben und die Zugewinngemeinschaft wiederhergestellt
Ist das Vermögen dann auf die Ehepartner verteilt worden, wird der Güterstand der Gütertrennung wieder durch notarielle Vereinbarung aufgehoben und damit der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft wieder hergestellt.
Jetzt haben beide Ehepartner Vermögen, das sie im Rahmen der Schenkungsteuer- bzw. Erbschaftssteuerfreibeträge übertragen können.
Kinder haben bei jedem Elternteil einen Freibetrag von 400.000 € und Enkelkinder 200.000 €. Diese Freibeträge können alle 10 Jahre neu genutzt werden, so dass sich so erheblich Steuern sparen lassen.
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Rechtsanwalt Graf ist auch Testamentsvollstrecker sowie Kooperationsmitglied im DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V.). und DIGEV (Deutsche Interessengemeinschaft für Erbrecht und Vorsorge e. V.)
Rechtsanwalt Detzer wird regelmäßig von den Amtsgerichten Wolfratshausen und Garmisch-Partenkirchen als Nachlasspfleger bestellt.