Mit dem aktuell beschlossenen Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz wurde die erbschaftsteuerliche Befreiungsmöglichkeit bei der Übertragung von GmbH-Anteilen abgeschafft, wenn das Gesellschaftsvermögen zu mehr als 20 % aus Barvermögen, Bankguthaben oder (Geld-)Forderungen besteht.
Dies gilt erstmals für Erwerbsvorgänge, für die die Steuer nach dem 06.06.2013 entsteht.
Rechtsanwalt Graf ist Kooperationsmitglied im DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.). Rechtsanwalt Detzer wird regelmäßig vom Amtsgericht Wolfratshausen als Nachlasspfleger bestellt.