Die im Zweiten Erbrechtsgleichstellungsgesetz vom 12.04.2011 enthaltene Stichtagsregelung ist verfassungsgemäß. Dies hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschl. v. 18.03.2013 – 1 BvR 2436/11, 1 BvR 3155/11) entschieden. Der Gesetzgeber hatte sich entschieden, die vollständige erbrechtliche Gleichstellung der vor dem 01.07.1949 geborenen nichtehelichen Kinder auf Erbfälle ab dem 29.05.2009 zu beschränken. Hiermit hat er seinen Spielraum bei der Gestaltung von Stichtags- und anderen Übergangsvorschriften nicht überschritten, so die Richter.
Rechtsanwalt Graf ist Kooperationsmitglied im DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.). Rechtsanwalt Detzer wird regelmäßig vom Amtsgericht Wolfratshausen als Nachlasspfleger bestellt.
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