In der erbrechtlichen Praxis kommt es immer wieder vor, dass nach dem Tod des Erblassers das von diesem verfasste handschriftliche Testament nicht mehr auffindbar ist. In diesen Fällen kann grundsätzlich das Erbrecht nicht durch Zeugenbeweis nachgewiesen werden, es sei denn, es liegt zumindest eine Kopie des Testaments zusätzlich vor (OLG Naumburg, Urteil vom 26.07.2013, 2 Wx 41/12). Dies entspricht zwar nicht der Originalurkunde. Die Erbenstellung kann dann aber auch durch andere Beweismittel, insbesondere die Einvernahme von Zeugen, nachgewiesen werden, § 2356 Abs. 1 S. 2 BGB.
Rechtsanwalt Graf ist Kooperationsmitglied im DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.). Rechtsanwalt Detzer wird regelmäßig vom Amtsgericht Wolfratshausen als Nachlasspfleger bestellt.
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Rechtsanwalt Graf ist auch Testamentsvollstrecker sowie Kooperationsmitglied im DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V.). und DIGEV (Deutsche Interessengemeinschaft für Erbrecht und Vorsorge e. V.)
Rechtsanwalt Detzer wird regelmäßig von den Amtsgerichten Wolfratshausen und Garmisch-Partenkirchen als Nachlasspfleger bestellt.