Seit Jahresbeginn hat das Testamentsregister seine Arbeit aufgenommen. Geführt wird das Register von der Bundesnotarkammer. Das Register soll künftig die Suche nach letztwilligen Verfügungen eines Verstorbenen erleichtern und dabei helfen, dessen letzten Willen schneller umzusetzen.
Um alle für die Erbschaft bedeutsamen Dokumente zu erfassen, besteht für sie nach ihrer Aufnahme in amtliche oder notarielle Verwahrung eine Registrierungspflicht. Amtliche Verwahrung heißt, dass das jeweilige Dokument beim Nachlassgericht hinterlegt wird. Privat verwahrte Testamente sind davon – selbst bei Wunsch nach Registrierung – ausgenommen.
Zugriff auf das Register haben Notare und Gerichte. Das Register informiert im Todesfall von selbst das Nachlassgericht und die Verwahrstelle. Um diese Aufgabe erfüllen zu können, haben nun alle Standesämter Todesfälle auch dem Testamentsregister mitzuteilen. Die Kommunikation erfolgt dabei grundsätzlich elektronisch. Der Inhalt der Urkunde wird dabei nicht übermittelt, denn diese Informationen beinhaltet das Testamentsregister gar nicht. Nur Daten wie Name, Geschlecht, Geburtenbuchnummer, Geburtstag und -ort sowie Art der Urkunde, ihr Errichtungsdatum und Verwahrort sind darin gespeichert. Nach Austausch der Informationen können die Papiere dann vom Verwahr- an den Gerichtsort per Post versendet werden.
Das Register ist noch nicht vollständig. Spätestens bis Ende 2016 sollen die vor 2012 in den 5000 Testamentsverzeichnissen bei den Standesämtern und dem Amtsgericht Berlin-Schöneberg verwendeten Karteikarten aber in das elektronische System eingepflegt worden sein. Am Ende ist dann nur noch das Testamentsregister für den Informationsaustausch zuständig.
Weitere Informationen zum Testamentsregister finden sich unter www.testamentsregister.de.
Ansprechpartner zum Erbrecht:
Rechtsanwalt Graf ist auch Testamentsvollstrecker sowie Kooperationsmitglied im DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V.). und DIGEV (Deutsche Interessengemeinschaft für Erbrecht und Vorsorge e. V.)
Rechtsanwalt Detzer wird regelmäßig von den Amtsgerichten Wolfratshausen und Garmisch-Partenkirchen als Nachlasspfleger bestellt.