Laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ von dieser Woche, hören Ermittlungsbehörden – entgegen der bestehenden Rechtslage – auch Gespräche zwischen Mandanten und ihren Anwälten ab. Der DAV hat mit einer Pressemitteilung dieses Verhalten als unerhörten Verstoß gegen die rechtsstaatlichen Prinzipien abgekanzelt. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes ist dies nicht hinnehmbar. Gegen diese Auffassung hat die Bundesanwaltschaft Beschwerde eingelegt. Dies stößt ebenfalls auf große Irritation. Es gehört zu den Errungenschaften unseres Rechtsstaates, dass sich Bürgerinnen und Bürger immer vertraulich an ihre Anwältin bzw. ihren Anwalt wenden können. Und zwar unabhängig vom konkreten Rechtsgebiet, auf dem der Anwalt tätig ist. Daher wird sich der Generalbundesanwalt fragen lassen müssen, was er denn mit seiner Beschwerde bezweckt.
(Quelle: DAV-Depesche Nr. 41/13)