Wenn Unterhaltspflichtige nicht in der Lage (oder nicht gewillt) sind, Unterhalt zu zahlen, kann es für Alleinerziehende und deren Kinder schnell eng werden. Damit Betroffene schneller an ihr Geld kommen, wurde nun das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes und anderer Gesetze (Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz) beschlossen.
Es tritt am 1. Juli 2013 in Kraft. Im Kern soll das Gesetz durch vereinfachte Antragsverfahren dafür sorgen, dass alleinerziehende Eltern und deren Kinder so einfach und effektiv wie möglich zustehende Leistungen erhalten.
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