Am 30.07.2014 haben wir an dieser Stelle darüber berichtet, dass uns 4 Abmahnungen der Mönchengladbacher Anwaltskanzlei Gilliand & Collegen, wegen behaupteter Verstöße eines Immobilienmaklers gegen die Energiesparverordnung bei der Inserierung verschiedener Objekte, vorliegen.
Diese hatten dabei namens einer in Berlin ansässigen Dame, die dort Maklerin sein soll, unzulässiges Anlocken durch Verstöße gegen die Energiesparverordnung, und damit wettbewerbswidriges Verhalten, nämlich unzulässiges Anlocken, gerügt und neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch die Bezahlung von Rechtsanwaltskosten verlangt.
Aufgrund unseres Einschreitens haben diese nunmehr hinsichtlich aller 4 Abmahnungen erklärt, dass sie aus diesen keine weiteren Rechte herleiten und die Angelegenheit damit erledigt sei.
Nach unseren Recherchen sind hier bundesweit eine Vielzahl von Maklern mit Standardschreiben abgemahnt worden, so dass vieles dafür spricht, dass es sich um eine unzulässige Massenabmahnung handelt.
Sollten Sie also auch Abmahnopfer geworden sein, dann sollten Sie nicht ohne anwaltlichen Rat reagieren. Keinesfalls sollte die geforderte Unterlassungserklärung ungeprüft abgegeben werden.