Wer sich ein Dieselfahrzeug zugelegt hat, das lange Zeit von Wirtschaft und Politik als zeitgemäß und umweltfreundlich beworben wurde, reibt sich manchmal verwundert die Augen, wenn er liest, dass quasi über Nacht, bedingt durch den VW-Abgasskandal der Diesel zum Buhmann der Nation erklärt wurde. Landauf und landab wird bundesweit über Fahrverbote für bestimmte Dieselfahrzeuge in deutschen Großstädten diskutiert und zwar meist im Zusammenhang mit der Deutschen Umwelthilfe.
Wer ist überhaupt die Deutsche Umwelthilfe
Im Mittelpunkt der Hetzkampagne steht dabei meist die Deutsche Umwelthilfe. Auch, wenn der Name etwas Anderes suggeriert, dann handelt es sich dabei lediglich um einen nichtstaatlichen Verbraucherschutzverband in Form eines eingetragenen Vereins mit Sitz in Hannover mit Klageberechtigung nach dem Unterlassungsklagengesetz sowie dem Umwelt-Rechtsberatungsgesetz. Solche Verbraucherschutzverbände mit Klageberechtigung, von denen es in Deutschland, da es sich um ein überaus lukratives Geschäftsmodell handeln kann, einige gibt, machen meist in Fachkreisen von sich dadurch reden, dass systematisch Wettbewerbsverstöße in Internetauftritten oder Zeitungsanzeigen mit kostenpflichtigen Abmahnungen verfolgt werden, weswegen sie auch oft als „Abmahnverband“ bezeichnet werden. Obwohl die Deutsche Umwelthilfe nur über rund 250 Mitglieder verfügt (Stand 2016) macht sie in der Presse oft dadurch von sich reden, dass Städte mit dem Ziel verklagt werden in Innenstädten Dieselfahrverbote auszusprechen oder vom VW-Abgasskandal Betroffene Dieselfahrzeuge zwangsweise stillgelegt werden sollen. Ihre „Kriegskasse“ füllt die Deutsche Umwelthilfe nicht nur dadurch, indem sie ordentlich Geld mit Abmahnungen verdient, sondern sie wird finanziell auch seit Jahren nach einem Bericht der FAZ-Online vom 28.05.2016 vom japanischen Automobilhersteller Toyota, dem Marktführer für Hybrid- Fahrzeuge, der selbst nur einen geringen Anteil von Dieselfahrzeug im Angebot hat, unterstützt.
Verwaltungsgericht Düsseldorf hält Klage der Deutschen Umwelthilfe für unzulässig und unbegründet
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 24.01.2018 (6 K 12341/17) nun in einem ersten Verfahren, in dem die Stadt Düsseldorf verklagt worden war und die Stilllegung aller in Düsseldorf vom VW Abgasskandal Betroffene Diesel erzwungen werden sollte, die Klage abgewiesen. Die Richter sahen die Klage bereits als unzulässig, aber auch als unbegründet an. Die Vertreter des beigeladenen Volkswagen Konzerns hatten damit argumentiert, dass Umweltverbände bei bereits genehmigten Produkten schon keine Klageberechtigung hätten und sich darüber hinaus eine solche auch nur auf ortsfeste Anlagen beziehen würde.
Die Deutsche Umwelthilfe argumentierte dabei damit, dass vom Abgasskandal Betroffene Fahrzeuge des Volkswagen Konzerns deshalb von öffentlichen Straßen zu verbieten sein, weil durch die Manipulation die Betriebserlaubnis für Fahrzeuge in denen der VW Motor des Typs EA189 EU5 verbaut wurde, erloschen sei.
Klagen der Deutschen Umwelthilfe auch gegen andere deutsche Großstädte bei anderen Verwaltungsgerichten anhängig
Dabei unterschiedlichen Verwaltungsgerichten auch Klagen gegen andere deutsche Großstädte, wie beispielsweise München, Hamburg oder Berlin anhängig sein sollen, bleibt nicht mehr abzuwarten, wie die Urteilsbegründung der Düsseldorfer Richter im Detail ausfallen wird, sondern wie andere Gerichte die Vorgehensweise der Lobbyisten einstufen werden.