Zählen Sie zu den Glücklichen, die sich Hausangestellte leisten können oder aber werden vielleicht Ihre Eltern oder Großeltern von Hausangestellten versorgt oder gepflegt? Dann sollten Sie den nachfolgenden Fall, mit dem sich das Landgericht Köln in seinem Urteil vom 17.10.2018 (4 O 313/13) zu befassen hatte aufmerksam lesen. Dort hat das Gericht dem Sohn eines verstorbenen Millionärs, den dieser als Alleinerbe beerbt hat, Schadens- und Wertersatz in Höhe von rund 500.000 € gegen diebische Hausangestellte zugesprochen, die den Nachlass um Wertgegenstände im 6-stelligen Bereich geschädigt hatten.
Hausangestellte lassen nach dem Tod des Erblassers Wertgegenstände für über 500.000 € verschwinden
Der Kläger hat seinen Vater, einen Millionär, als Alleinerbe beerbt. Der Erblasser hatte sich den Luxus einer Haushälterin und eines Fahrers geleistet, die auch in dem Anwesen in einer Personalwohnung gelebt haben.
Als der Kläger den Nachlass in Besitz nehmen wollte, hat er festgestellt, dass bereits einen Tag nach dem Tod des Erblassers dessen Luxusfahrzeuge, nämlich ein Maybach und ein Mercedes CLS auf die Haushälterin und der Rolls-Royce „Ghost sowie ein Audi R8 Quattro auf den Fahrer umgemeldet worden waren. Weiter stellte der Erbe fest, dass Uhren im Wert von 181.000 € und sogar die Einbauküche aus der Personalwohnung verschwunden war. Zudem waren am Konto des Erblassers postum Abhebungen und Belastungen von rund 55.000 € vorgenommen worden, die sich der Erbe nicht erklären konnte.
Der Kläger hatte daraufhin eine Detektei beauftragt die beiden Hausangestellten seines verstorbenen Vaters zu beobachten und verschwundene Gegenstände ausfindig zu machen. Dafür musste er rund 20.000 € aufwenden. Dies allerdings nicht ergebnislos, denn die Detektive haben festgestellt, dass der Fahrer den Rolls-Royce bereits verkauft hatte. Da sie jedoch auch den Käufer ausfindig gemacht haben, konnte das Fahrzeug von der Polizei bei diesem sichergestellt werden. Den Mercedes und den Audi hatte das diebische Pärchen noch im Besitz. Um die Fahrzeuge zu „tarnen“ hatten sie diese aber mit einer Matt-Folie bekleben lassen. Während der Maybach sowie die Uhrensammlung verschwunden blieben und auch der Verbleib nicht aufgeklärt werden konnte, konnten die Detektive noch feststellen, dass die Einbauküche aus der Personalwohnung über die Handelsplattform eBay verkauft worden war. Die Haushälterin hatte dabei zur Kontaktaufnahme ihre Mobiltelefonnummer angegeben.
Hausangestellte behaupten Schenkungen
Der Kläger hatte daraufhin Klage bei Gericht eingereicht und Schadens- und Wertersatz in Höhe von rund 500.000 € gegen die ehemaligen Hausangestellten seines Vaters geltend gemacht. Er hat dabei vorgetragen, dass es sich bei diesen um ein Liebespaar handeln würde, welche gemeinsame Sache gemacht hätten und gemeinsam den Vater bzw. ihn als dessen Erben bestohlen haben.
Wer nun aber meint, die ertappten Hausangestellten hätten beschämt die Vorwürfe eingeräumt, der irrt, denn diese haben sich nun damit verteidigt, dass nicht sie ein Liebespaar seien, sondern die Hausangestellte hätte mit dem Erblasser nicht nur eine Liebesbeziehung unterhalten, sondern sei mit diesem sogar verlobt und es sei auch bereits die Hochzeit geplant gewesen. Dies sollte auf Wunsch des Erblassers nur vor dem Sohn geheim gehalten werden. Der Erblasser habe ihnen daher die Gegenstände geschenkt bzw. für treue Dienste überlassen.
Gericht glaubt Einlassung der Hausangestellten nicht
Das Leugnen hat den Hausangestellten dann aber doch nichts gebracht, denn das Gericht wollte deren Schilderungen keinen Glauben schenken. Dies insbesondere deshalb, weil die Polizei bei einer Durchsuchung der Wohnung der Haushälterin nicht nur den Fahrer halbnackt in deren Bett angetroffen hat, sondern dessen Name war auch am Klingelschild mit angebracht, sodass daraus rückgeschlossen werden konnte, dass es sich um die Wohnung des diebischen Paares gehandelt hat. Dass es sich bei den vorgegebenen Schenkungen um bloße Schutzbehauptungen handeln würde, hat das Gericht auch daran festgemacht, dass es sich um erhebliche Vermögenswerte im 6-stelligen Bereich gehandelt habe, die nicht so ohne weiteres verschenkt werden würden. Das Gericht hat deshalb die diebischen Hausangestellten gemeinsam zum Ersatz von Schäden am Audi, der verschwunden Uhrensammlung und der Kosten für die Detektive verurteilt. Während die Haushälterin zum Ersatz für den verschwunden Maybach, die veräußerte Einbauküche sowie die Kontobelastung verurteilt wurden, wurde der Fahrer noch zum Ersatz des zwischenzeitlichen Wertverlustes des Rolls-Royce verurteilt.
Ob das Ganze für die diebischen Hausangestellten auch noch strafrechtlich ein Nachspiel hatte, ist nicht bekannt, aber naheliegend. Zu den Vermögensdelikten wegen der entwendeten Gegenstände kommt jetzt nämlich auch noch ein versuchter Prozessbetrug.
Wer nun meint, dass am Ende die Gerechtigkeit doch gesiegt hat, und am Ende alles gut ist, der muss weiterdenken, denn betrachtet man sich das Aktenzeichen näher, dann wird deutlich, dass der Erbe bereits 5 Jahre in der ersten Instanz prozessieren musste, um zu seinem Recht zu kommen. Wer selbst schon einmal Partei eines langjährigen Rechtsstreits gewesen ist, der kann im Ansatz nachvollziehen, wie belastend dies sein kann. Ob das Urteil werthaltig ist, erscheint auch äußerst zweifelhaft, denn nach der allgemeinen Lebenserfahrung ist kaum zu erwarten, dass die hier Verurteilten jemals in der Lage sein werden, den angerichteten Schaden zu ersetzen.
Der Verfasser selbst ist vor einigen Jahren mit einem diebischen Pärchen in Kontakt gekommen, die auf subtile Weise sich als Pfleger und Krankenschwester bei wohlhabenden, alten und meist dementen Menschen im Bereich der häuslichen Pflege ins Gespräch gebracht haben. Dort haben sie dann sukzessive all die Dinge verschwinden lassen, von denen sie glaubten, es würde den Angehörigen nicht sofort auffallen, dass sie weg sind. Obwohl sie mit ihrem Pflegedienst bereits eine Insolvenz hingelegt hatten und ihnen wegen Unzuverlässigkeit ihr Gewerbe entzogen war, haben sie im ganzen Oberland, von Garmisch bis Icking, ihr Unwesen getrieben und, wenn sie nicht gestorben oder aufgeflogen sind, dann treiben sie es auch noch heute. Besonders bizarr war, als der Verfasser seinerzeit einen Hinweis bekommen hatte, dass das diebische Pflegerpärchen einen ehemaligen Kuhstall in Münsing angemietet hatte, in der die „Beute“, die nicht sofort zu Geld gemacht worden ist, gehortet wurde. Letztlich war es ein großer Stall mit Gegenständen, die, da sie wohl über viele Jahre angesammelt worden sind, bestenfalls noch Flohmarktwert hatten oder reif für den Sperrmüll waren. Die offensichtlich selbst massiv psychisch Kranken Altenpfleger hatten all das, was sie über Jahre hinweg entwendet hatten, ohne erkennbare System einfach in den Stall geworfen. Da die betreute Mutter unserer Mandantin damals bereits kurz zuvor verstorben war, wollte diese mit der Sache abschließen und hat darauf verzichtet Strafanzeige zu erstatten, damit den Dieben das Handwerk gelegt werden kann. …
Wenn Sie also gerade zur Pflege Ihrer Eltern oder Großeltern im Oberland eine Frau und einen Mann beschäftigen, die sich als Krankenschwester und Altenpfleger ausgeben, dann ist es nicht auszuschließen, dass gerade Sie bzw. Ihre Angehörigen zu Opfern werden. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.
Ansprechpartner zum Erbrecht:
Rechtsanwalt Graf ist auch Testamentsvollstrecker sowie Kooperationsmitglied im DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V.). und DIGEV (Deutsche Interessengemeinschaft für Erbrecht und Vorsorge e. V.)
Rechtsanwalt Detzer wird regelmäßig von den Amtsgerichten Wolfratshausen und Garmisch-Partenkirchen als Nachlasspfleger bestellt.