Verlangt ein Mieter die Zustimmung zu Untervermietung, dann sind viele Vermieter oft verunsichert, ob sie die Zustimmung erteilen müssen und insbesondere, welche Nachweise sie als Vermieter für das berechtigte Interesse des Mieters zu Untervermietung verlangen dürfen. Wer hier als Vermieter die Zustimmung zu Unrecht verweigert, der muss nicht nur damit rechnen, dass ihn der Mieter auf Erteilung der Zustimmung verklagt und er bei verlorenen Prozess die vollständigen Prozesskosten zu tragen hat. Es droht auch Schadenersatz, wenn die Miete für die zu Unrecht verweigert Zustimmung ein wirtschaftlicher Nachteil entstanden ist.
Vermieter verlangt für Zustimmung zur Untervermietung Vorlage von Hartz IV-Bescheid
In einem vom Landgericht Berlin (Urteil vom 11.04.2018 – 66 S 275/17) entschiedenen Rechtsstreit, hatte der Mieter, der allein eine Dreizimmerwohnung bewohnt hatte, die Zustimmung zu Untervermietung mit der Begründung verlangt, dass seine wirtschaftliche Situation dies erforderlich machen würde. Er würde Hartz-4-Leistungen beziehen und seinen Lebensunterhalt mit einem geringen zu Verdienst bestreiten.
Mit dieser Aussage gab sich der Vermieter nicht zufrieden. Stattdessen wollte er einen aktuellen und vollständigen Bescheid des Jobcenters sehen. Da der Miete nicht bereit war einen solchen vorzulegen, verweigerte der Vermieter die Zustimmung, worauf der Mieter vor Gericht zog. Dort legt er dann den entsprechenden Bescheid des Jobcenters vor.
Vermieter hat Zustimmung zur Untervermietung zu Unrecht verweigert
Vor Gericht wiesen die Richter den Vermieter darauf hin, dass zwar grundsätzlich der Mieter die Darlegungs- und Beweislast für ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung im Sinne von § 553 Abs. 1 BGB trägt. Es gelten aber keine strengen Anforderungen. Insbesondere sei keine schwere Notsituation erforderlich. Hieraus ergebe sich, dass bezüglich der zu erbringenden Nachweise nicht zu streng verfahren werden darf. Insbesondere müsse der Mieter keinen vollständigen Bescheid des Jobcenters vorlegen und so sämtliche Sozialdaten gegenüber dem Vermieter offenbaren. Das Gericht ersetzte dann nicht nur die fehlende Zustimmung des Vermieters, sondern verpflichtete zugleich den Vermieter den Mieter von allen Schäden freizustellen, die diesem entstanden sind, weil die Zustimmung nicht rechtzeitig erteilt worden war.
Wer also als Vermieter mit einem solchen Zustimmungsverlangen seines Mieters konfrontiert wird, der ist gut beraten, das Zustimmungsverlangen wohlwollend zu prüfen und nicht zu streng zu sein. Ansonsten können – so wie im entschiedenen Rechtsstreit – ganz erhebliche Kosten auf den Vermieter zu kommen. Unabhängig davon wird das Mietverhältnis durch einen bei Gericht geführten Rechtsstreit mit dem Mieter auch nicht unbedingt für die Zukunft besser werden.