Mit einem Mietverhältnis kann es (manchmal) wie mit einer Ehe sein: ist erst der Wurm drin, dann nehmen die Auseinandersetzungen manchmal bizarre Formen an. Über einen solchen Fall hat nun das Amtsgericht München in seinem Urteil vom 22.12.2016 (173 C 15615/16) entschieden und einem Mieter Schmerzensgeld zugesprochen, der auf der Flucht vom Vermieter, der ihn bereits am Tag zuvor mit Pfefferspray angegriffen hatte, gestürzt war und sich dabei verletzt hatte.
Vermieter setzt ausgesprochenes Hausverbot mittels Einsatz von Pfefferspray durch
Zwischen den Parteien bestand Streit wegen eines Mietverhältnisses über Geschäftsräume in einem Büro- und Geschäftshaus, in dem der Kläger Gewerberäume angemietet hatte. Der Streit eskalierte darin, dass der Vermieter, obwohl das Mietverhältnis noch nicht beendet war, ein Hausverbot für das gesamte Gebäude aussprach und, um dieses, als die Kontrahenten erneut im Anwesen zusammentrafen, durchzusetzen, Pfefferspray in Richtung seines Mieter sprühte.
Mieter flüchtet aus Angst vor rabiaten Vermieter und stürzt
Als die Parteien dann am nächsten Tag wieder aufeinandertrafen, der Mieter war gerade dabei das Gebäude zu verlassen, floh der Mieter, geriet an einem Randstein ins Stolpern und viel auf die Fahrbahn. Dabei zog er sich mehrere Schürfwunden zu und prellte sich die Hüfte. Deshalb verlangte er vom Vermieter 2.500 € Schmerzensgeld. Dieser dachte gar nicht daran zu bezahlen, sondern war der Meinung, er sei berechtigt gewesen, das ausgesprochene Hausverbot durchzusetzen und im Übrigen, sei dem Mieter jedenfalls ein Mitverschulden zuzurechnen, weil er vor ihm davongelaufen und dabei ohne sein Einwirken gestolpert sei.
AG München verurteilt Vermieter wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu 800 € Schmerzensgeld
Aufgrund des Vorfalls am Vortag hatte der Kläger eine Videoaufzeichnung gestartet, auf der zu erkennen war, dass der Vermieter dem Mieter „aufgelauert“ hatte. Als dieser das Gebäude verlassen wollte, stürmte der Vermieter auf ihn zu, rief laut „jetzt aber“ und verfolgte den Mieter in Richtung Straße. Für das Gericht stand damit fest, dass der Vermieter den Mieter durch einen Angriff mit anschließender Verfolgung zur Flucht veranlasst habe. Er habe damit das Stolpern des Mieters bei der Flucht „herausgefordert“. Dies erst recht, weil der Vermieter bereits am Vortag Pfefferspray in Richtung des Mieters gesprüht hatte und auch bei seinem neuerlichen Angriff wiederum ein Pfefferspray in der Hand hielt. Hinzu kommt, dass der Vermieter überhaupt nicht berechtigt gewesen war, ein Hausverbot zu verhängen, weil das Mietverhältnis noch nicht beendet war. Obwohl das Gericht auch kein Mitverschulden des Mieters annahm, hielt es aufgrund der geringen Verletzungen, mit lediglich Schürfwunden und Prellungen, allerdings ein Schmerzensgeld von nur 800 € für angemessen.