Vom Grundsatz her ist die Errichtung eines Testaments nicht schwierig. Ein eigenhändig geschriebenes und unterschriebenes Blatt Papier, genügt den vom Gesetz aufgestellten formellen Anforderungen bereits. In der Praxis wesentlich schwieriger ist es dagegen ein inhaltlich gutes Testament zu errichten. Ein solches sollte nämlich nicht nur Steuern sparen, sondern auch Streit in der Familie unterbinden.
Um zu zeigen worauf bei der Errichtung des letzten Willens geachtet werden sollte, referiert Herr Rechtsanwalt Helmut Graf aus unserer Kanzlei am Dienstag, den 06.05.2004 um 15:00 Uhr auf Einladung der Erbschaftsinitiative der katholisch Hilfswerke im katholischen Pfarrheim Sankt Andreas, Marienplatz 4, 82515 Wolfratshausen. Der Vortrag ist Teil einer bundesweiten Vortragsreihe.
Rechtsanwalt Graf ist Kooperationsmitglied im DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.) sowie Fördermitglied der DIGEV (Deutsche Interessengemeinschaft für Erbrecht und Vorsorge e.V.). Rechtsanwalt Detzer wird regelmäßig vom Amtsgericht Wolfratshausen als Nachlasspfleger bestellt.
Ansprechpartner zum Erbrecht:
Rechtsanwalt Graf ist auch Testamentsvollstrecker sowie Kooperationsmitglied im DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V.). und DIGEV (Deutsche Interessengemeinschaft für Erbrecht und Vorsorge e. V.)
Rechtsanwalt Detzer wird regelmäßig von den Amtsgerichten Wolfratshausen und Garmisch-Partenkirchen als Nachlasspfleger bestellt.