Zuhause oder bei Freunden anrufen, SMS und E-Mails verschicken und noch schnell das Hotel für das romantische Wochenende im Internet angesehen oder die tollen Schuhe bestellen und das alles während der Arbeitszeit? In manchen Büros ist dies alles Alltag. Doch Vorsicht! Arbeitnehmer sind oft (zu) sorglos, was ihren Umgang mit modernen Kommunikationsmitteln während der Arbeitszeit anbelangt. Denn wer hier sorglos ist gefährdet damit seinen Arbeitsplatz, denn das geschilderte Verhalten fällt unter den Begriff des so genannten Arbeitszeitbetrugs, so dass eine verhaltensbedingte Kündigung oder aber sogar eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt sein kann. Arbeitnehmer werden nämlich dafür bezahlt, dass sie während der gesamten Arbeitszeit ausschließlich Tätigkeiten für den Arbeitgeber erledigen und nicht nebenbei ihre Privatgeschäfte erledigen.
Arbeitszeitbetrug liegt bereits dann vor, wenn der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit private Telefonate mit seinem eigenen Handy führt oder SMS schreibt.
Auch überbordender privater E-Mail-Verkehr oder die Internetnutzung zu privaten Zwecken kann ohne vorherige Abmahnung zum Ausspruch einer fristlosen verhaltensbedingten Kündigung führen. Ist private Internetnutzung nicht grundsätzlich verboten, dann wird der Arbeitgeber sicherlich nichts dagegen haben, wenn sie mit ihrem Partner oder Freunden ein 2 E-Mails am Tag tauschen. Wer aber mit seinem Partner oder Freunden beinahe im 10 Minutentakt per E-Mail oder SMS kommuniziert, überspannt das Maß des Zulässigen erheblich und riskiert die fristlose Kündigung.
Eine Abmahnung durch den Arbeitgeber ist nur dann erforderlich, wenn der Arbeitnehmer fälschlicherweise davon ausgehen konnte, dass kurze private Telefonate erlaubt sind oder nur wenige E-Mails empfangen und versandt wurden oder aber die Internetnutzung nur einen sehr geringen Umfang umfasste und eine solche Nutzung bisher auch vom Arbeitgeber akzeptiert wurde.
Selbst, wenn Sie sich langweilen, weil Sie nichts mehr zu tun haben, dürfen Sie nicht telefonieren, surfen, mailen oder SMS schreiben, denn als Arbeitnehmer sind Sie verpflichtet Ihren Arbeitgeber davon zu informieren, dass Sie keine Arbeit mehr haben. Ansonsten droht Ungemach.