Die Corona-Pandemie stellte zahlreiche Unternehmen und Selbstständige vor immense wirtschaftliche Herausforderungen. Um die unmittelbaren finanziellen Engpässe abzufedern, wurden staatliche Soforthilfen gewährt. Doch nicht selten kam es im Nachhinein zu Rückforderungen dieser Hilfen, sei es aufgrund von Überkompensation oder nicht erfüllten Fördervoraussetzungen. In solchen Fällen stellt sich die Frage, ob ein Antrag auf Erlass der Rückzahlung Erfolg verspricht oder ob lediglich eine Stundung mit Ratenzahlung in Betracht kommt.
Rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen für den Erlass
Gemäß § 59 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) können Ansprüche des Staates erlassen werden, wenn deren Einziehung nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre. Ein Erlass kommt insbesondere in Betracht, wenn die Rückforderung für den Schuldner eine unzumutbare Härte darstellen würde. Dies ist der Fall, wenn die Rückzahlung die wirtschaftliche Existenz gefährdet oder der notwendige Lebensunterhalt nicht mehr bestritten werden kann. Vergleichbare Regelungen existieren auch in den anderen Bundesländern.
Kriterien für den Erlass
Die Entscheidung über einen Erlass erfolgt nach einer Einzelfallprüfung unter Berücksichtigung folgender Faktoren:
- Einkommenssituation: Das verfügbare Einkommen nach Abzug von Steuern, notwendigen Lebenshaltungskosten und Unterhaltsverpflichtungen wird betrachtet. In Bayern wird ein Erlass oder Teilerlass häufig in Erwägung gezogen, wenn das Betriebsergebnis nach Steuern unter 25.000 Euro (ohne Unterhaltspflichtige) bzw. 30.000 Euro (mit einem Unterhaltspflichtigen) liegt. Bei mehreren Unterhaltspflichtigen können sich die Beträge entsprechend erhöhen.
- Vermögensverhältnisse: Liquide Mittel und Vermögenswerte, die zur Begleichung der Rückforderung herangezogen werden könnten, werden geprüft. Dabei wird berücksichtigt, ob das Vermögen für den Fortbestand des Unternehmens notwendig ist.
- Unterhaltspflichten: Bestehen Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Ehepartnern, Kindern oder anderen Angehörigen, werden diese bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit berücksichtigt.
- Gesundheitliche Einschränkungen: Gesundheitliche Probleme, die die Erwerbsfähigkeit beeinträchtigen und somit die wirtschaftliche Situation verschlechtern, fließen in die Bewertung ein.
Stundung und Ratenzahlung als Alternative
Wenn die Voraussetzungen für einen Erlass nicht erfüllt sind, kann eine Stundung oder Ratenzahlung der Rückforderung gewährt werden. Dies bietet dem Schuldner die Möglichkeit, die Forderung in zumutbaren Teilbeträgen über einen längeren Zeitraum zu begleichen. In Bayern sind großzügige Ratenzahlungen von bis zu 24 Monaten – im Einzelfall auch länger – möglich.
Festsetzung der Ratenhöhe
Die Höhe der Raten wird anhand der individuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Schuldners festgelegt. Dabei werden folgende Kriterien berücksichtigt:
- Verfügbares Einkommen: Nach Abzug von Steuern, notwendigen Lebenshaltungskosten und Unterhaltsverpflichtungen wird das verbleibende Einkommen zur Tilgung der Schuld herangezogen.
- Vermögensverhältnisse: Liquide Mittel und Vermögenswerte, die nicht für den laufenden Betrieb oder den Lebensunterhalt erforderlich sind, können zur Begleichung der Forderung eingesetzt werden.
- Laufende Verpflichtungen: Bestehende finanzielle Verpflichtungen wie Kredite oder Leasingverträge werden bei der Festlegung der Ratenhöhe berücksichtigt.
Besonderheiten in Bayern
In Bayern wurden spezifische Regelungen für den Erlass und die Rückzahlung von Corona-Soforthilfen getroffen. Die Bayerische Staatsregierung hat am 18. April 2023 Eckpunkte für eine erleichterte Erlassregelung beschlossen. Demnach wird eine Existenzgefährdung vermutet, wenn das Betriebsergebnis nach Steuern unter den genannten Schwellenwerten liegt.
Zudem wurde festgelegt, dass, wenn zu viel erhaltene Soforthilfe aus wirtschaftlichen Gründen nicht fristgerecht zurückgezahlt werden kann, großzügige Ratenzahlungen von bis zu 24 Monaten – im Einzelfall auch länger – möglich sind.
Was tun, wenn die Behörde den Antrag auf Erlass abgelehnt hat?
Wenn die Behörde einen Antrag auf Erlass der Rückzahlung ablehnt, stellt dies für viele Betroffene eine schwierige Situation dar. Da in Bayern gegen einen solchen Bescheid kein Widerspruchsverfahren vorgesehen ist, bleibt lediglich der Weg einer Klage vor dem Verwaltungsgericht. Eine Klage kann darauf abzielen, die Ablehnung des Erlassantrags aufzuheben oder die Rückzahlungsmodalitäten – etwa durch eine Reduzierung der monatlichen Raten – anzupassen.
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Eine Klage muss innerhalb der gesetzlichen Frist (in der Regel ein Monat nach Zugang des Bescheides) eingereicht werden. Dabei ist zunächst keine umfassende Klagebegründung erforderlich. Die Begründung kann nachgereicht werden, was dem Kläger die Möglichkeit gibt, eine fundierte Argumentation zu entwickeln und weitere Nachweise vorzulegen. Ansatzpunkte für die Klage können z.B. sein:
- Unverschuldete wirtschaftliche Notlage: Die Klage kann darauf gestützt werden, dass die Behörde die individuellen wirtschaftlichen Umstände des Antragstellers nicht ausreichend berücksichtigt hat. Wenn etwa pandemiebedingte Einnahmeausfälle oder weiterlaufende Verpflichtungen wie Leasingraten nicht hinreichend gewürdigt wurden, kann dies einen Ermessensfehler darstellen.
- Fehlerhafte Ermessensausübung: Die Behörde ist verpflichtet, bei der Entscheidung über einen Erlass alle Umstände des Einzelfalls zu prüfen. Wird pauschal auf fiktive Einkommensberechnungen oder allgemeine Verwaltungsrichtlinien abgestellt, ohne die konkreten Lebens- und Arbeitsverhältnisse zu bewerten, liegt ein Fehler in der Ermessensausübung vor.
- Existenzgefährdung: Wenn nachweislich eine existenzgefährdende wirtschaftliche Situation vorliegt – etwa bei einer unverhältnismäßigen Belastung durch festgesetzte Raten – kann die Klage darauf abzielen, eine Reduzierung der Rückzahlungsrate zu erreichen.
Einstweiliger Rechtsschutz
Falls die Behörde unmittelbar mit der Vollstreckung der Rückforderung anordnet, kann ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) gestellt werden. Dies bewirkt, dass die Rückzahlungspflicht vorläufig ausgesetzt wird, bis das Gericht über die Klage entschieden hat.
Wichtig: Nachweise und Argumentation
Für eine erfolgreiche Klage ist es entscheidend, die individuellen wirtschaftlichen und persönlichen Belastungen detailliert darzulegen. Dazu gehören insbesondere:
- Einkommensnachweise, die die aktuelle finanzielle Lage belegen.
- Belege für laufende Kosten und Verpflichtungen, etwa für Leasingraten oder Unterhaltszahlungen.
- Nachweise über pandemiebedingte Einnahmeausfälle und deren Auswirkungen.
Fazit
Ein Antrag auf Erlass der Rückzahlung einer Corona-Soforthilfe kann Erfolg haben, wenn die Rückforderung für den Schuldner eine unzumutbare Härte darstellt und die wirtschaftliche Existenz gefährdet. Dabei sind insbesondere die Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie bestehende Unterhaltspflichten zu berücksichtigen. Ist ein Erlass nicht möglich, bieten Stundung und Ratenzahlung eine Alternative, um die finanzielle Belastung zu verteilen. In Bayern wurden spezifische Regelungen getroffen, die eine erleichterte Erlassregelung und großzügige Ratenzahlungsmodalitäten vorsehen. Es ist ratsam, frühzeitig das Gespräch mit der zuständigen Behörde zu suchen und die individuelle Situation darzulegen, um eine angemessene Lösung zu finden.
Auch wenn der Antrag auf Erlass abgelehnt wurde, besteht die Möglichkeit, gerichtliche Schritte einzuleiten, um die Entscheidung der Behörde zu überprüfen und gegebenenfalls korrigieren zu lassen. Eine Klage zum Verwaltungsgericht bietet Betroffenen die Chance, eine erneute und individuelle Prüfung ihrer Situation zu erreichen. Dabei ist eine fundierte Begründung und eine sorgfältige Vorbereitung der Nachweise entscheidend. Bei drohender Vollstreckung kann ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt werden, um Zeit für die gerichtliche Klärung zu gewinnen. Rechtsanwälte, die mit dem Verwaltungsrecht vertraut sind, können bei der Klageerhebung und der strategischen Argumentation wertvolle Unterstützung leisten.