Ein Testament ist ein juristisches Dokument, das die Wünsche einer Person hinsichtlich der Verteilung ihres Eigentums und Vermögens nach ihrem Tod festlegt. Viele Ehepaare denken, dass sie kein Testament brauchen, wenn sie keine Kinder haben, aber das ist ein Trugschluss. Tatsächlich gibt es mehrere Gründe, warum auch kinderlose Eheleute ein Testament errichten sollten.
Vermögensverteilung
Eheleute, die keine Kinder haben, können in ihrem Testament festlegen, wer ihre Vermögenswerte erben soll. Ohne ein Testament wird das Vermögen des verstorbenen Ehepartners nach den gesetzlichen Erbfolgeregelungen verteilt. Dies kann bedeuten, dass das Vermögen an entfernte Verwandte oder sogar an den Staat geht, anstatt an enge Freunde oder wohltätige Organisationen, die der Verstorbene unterstützt hat. Soll vermieden werden, dass sich eine Erbengemeinschaft zwischen dem überlebenden Ehegatten und den Verwandten, also beispielsweise Eltern oder Geschwister des Verstorbenen bildet, dann ist zwingend eine testamentarische Regelung erforderlich.
Auch an Regelungen für den 2. Erbfall denken
Kinderlose Eheleute sollte dabei sich auch Gedanken darüber machen, wer erben soll, wenn der 2. Erbfall eintritt. Wird hier nichts geregelt, dann würden alles die nächsten Verwandten des Zweitversterbenden erhalten. Wenn dies nicht gewollt ist, dann muss für diesen Fall explizit geregelt werden, wer was erhält, also ob stattdessen dann auch eigene Verwandte bedacht werden, oder aber enge Freunde oder gemeinnützige Organisationen etc.. Gibt es keine Verwandten und wird nichts geregelt, dann würde am Ende der Staat erben.
Bestimmung eines Testamentsvollstreckers
Eheleute können auch einen Testamentsvollstrecker im Testament benennen, der nach ihrem Tod das Vermögen und Eigentum verwaltet und die Wünsche des Verstorbenen in Bezug auf die Vermögensverteilung umsetzt. Dies kann insbesondere auch dann sinnvoll sein, wenn das Verhältnis zwischen den Eltern des verstorbenen und dem überlebenden Ehegatten problematisch ist, weil selbst dann, wenn testamentarisch überlebende Ehegatte zum Alleinerben eingesetzt wird, noch lebenden Eltern Pflichtteilsansprüche zustehen, die diese dann gegen den überlebenden Ehegatten geltend machen können. Eine Testamentsvollstreckung keine hier verhindern, dass sich der Überlebende mit den ungeliebten Schwiegereltern unmittelbar auseinandersetzen muss. Bei Ehegatten mit Kindern taucht diese Problematik nicht auf, weil durch die eigenen Kinder Pflichtteilsrechte der Eltern ausgeschlossen werden.
Bestattungswünsche
Eheleute können auch ihre Bestattungswünsche in ihrem Testament festlegen. Zum Beispiel können sie entscheiden, ob sie begraben oder eingeäschert werden möchten, welche Art von Trauerfeier sie haben möchten und wo sie begraben werden möchten. Auch dies kann Streit innerhalb der Familie vermeiden, gerade dann, wenn die Ansichten des überlebenden Ehegatten und die der Eltern des verstorbenen auseinandergehen. Wer hier im Testament seinen Willen klar äußert, der vermeidet, dass die eigenen Eltern mit dem Überlebenden bereits über Fragen der Beerdigung aneinandergeraten.
Vermeidung von Streitigkeiten
Ein Testament kann auch dazu beitragen, Streitigkeiten zwischen den Hinterbliebenen zu vermeiden. Ohne ein Testament können Angehörige um das Vermögen und Eigentum des Verstorbenen streiten, was zu jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen führen kann.
Auch an Vorsorgevollmacht denken
Wenn Sie so weit sind, dass Sie Ihre letzten Dinge regeln möchten, dann sollten Sie nicht nur an den Tod, sondern an die Zeit davor denken, wenn Sie Beispiel aufgrund von Alter, Gebrechlichkeit oder aber Krankheit plötzlich nicht in der Lage sind für sich selbst entscheiden. Hier hilft nur eine Vorsorgevollmacht, die außerhalb des Testaments geregelt werden sollte, damit Ihr Ehepartner in Ihrem Sinne für Sie entscheiden kann. Ein gesetzlich geregeltes Vertretungsrecht für diesen Fall gibt es auch in der besten Ehe nicht. Ebenso wenig gibt es ein gesetzliches Vertretungsrecht von Kindern, so dass dann, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt, stets die latente Gefahr besteht, dass am Ende ein vom Betreuungsgericht eingesetzter Fremder über Ihr Wohl entscheidet.
Fazit:
Es gibt viele Gründe, warum auch kinderlose Eheleute ein Testament errichten sollten. Ein Testament kann dazu beitragen, Vermögensverteilung, Bestattungswünsche, die Bestimmung des Testamentsvollstreckers etc. zu regeln. Ein Testament kann auch dazu beitragen, Streitigkeiten zwischen den Hinterbliebenen zu vermeiden und den letzten Wunsch des Verstorbenen zu respektieren. Es ist daher wichtig, dass Eheleute, die keine Kinder haben, ein Testament errichten, um sicherzustellen, dass ihre Wünsche nach ihrem Tod erfüllt werden und der Überlebende sich nicht mit den Verwandten auseinandersetzen muss.
Möchten auch Sie als kinderloses Ehepaar ein Testament errichten? Dann sprechen Sie mit uns. Wir beraten und unterstützen Sie gerne, bundesweit.
Ansprechpartner zum Erbrecht:
Rechtsanwalt Graf ist auch Testamentsvollstrecker sowie Kooperationsmitglied im DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V.). und DIGEV (Deutsche Interessengemeinschaft für Erbrecht und Vorsorge e. V.)
Rechtsanwalt Detzer wird regelmäßig von den Amtsgerichten Wolfratshausen und Garmisch-Partenkirchen als Nachlasspfleger bestellt.