Wenn Sie Immobilienmakler (Vermieter oder Verkäufer) sind und in Ihren Immobilienanzeigen, analog oder online, keine oder keine vollständigen Angaben zum Energieausweis machen, dann werden Sie über kurz oder lang ein Abmahnschreiben von der Deutschen Umwelthilfe e.V. mit Sitz in Radolfzell erhalten. In diesem werden Sie nicht nur aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, sondern auch Abmahngebühren zu bezahlen. Gerügt wird ein Verstoß gegen § 87 GEG. In dem Fall, der uns aktuell vorliegt und auf den sich der nachfolgende Beitrag bezieht, waren dies 228,02 €. Über die umfangreiche Abmahntätigkeit der Deutschen Umwelthilfe hatten wir an dieser Stelle bereits mehrfach berichtet.
Abgemahnte zahlt Abmahngebühren, gibt aber keine Unterlassungserklärung ab
Die betroffene Maklerin, die die Abmahnung erhalten hat, und um deren Fall es heute geht, hat sich nicht anwaltlich beraten lassen, sondern dachte, sie könnte die Angelegenheit dadurch lösen, dass sie die geforderten 228,02 € einerseits bezahlt, andererseits die Unterlassungserklärung aber nicht abgibt. Stattdessen hat sie der Deutschen Umwelthilfe mitgeteilt, dass es sich um ein Versehen handelt und daher ihr die Abgabe einer Unterlassungserklärung mit dem Versprechen einer Vertragsstrafe wonach die Deutsche Umwelthilfe deren Höhe nach billigem Ermessen ansetzen könnte, zu heikel sei, weil dies ihr Unternehmen ja sogar in die Insolvenz treiben könnte. Dies sei bei einem kleinen Flüchtigkeitsfehler, der bei der Arbeit passieren kann, völlig unverhältnismäßig. Von daher wurde gebeten, die Angelegenheit mit der Bezahlung der Rechnung als einmaliges Versehen zu werten und die Sache als erledigt anzusehen.
Auch, wenn die Deutsche Umwelthilfe jedes Jahr Millionen mit Abmahnungen verdient, dann geht es ihr dabei aber in 1. Linie nicht um die relativ bescheidenen Abmahngebühren, sondern darum, Unterlassungserklärungen einzusammeln, um dann im Wiederholungsfall satte Vertragsstrafen kassieren zu können. Dies war also der 1. Fehler der Maklerin.
Abgemahnte reagiert nicht auf erneute Aufforderung zur Abgabe die Unterlassungserklärung
Der 2. Fehler war dann, dass sie auf ein weiteres Schreiben der Deutschen Umwelthilfe, in dem diese zwar den Zahlungseingang bestätigt, gleichzeitig aber erneut die Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung verlangt hat, nicht mehr reagiert hat.
Sie werden vielleicht schon ahnen, wie es jetzt weitergeht. Ganz recht. Einer der Anwälte, der mit der Deutschen Umwelthilfe kooperiert, hat in deren Namen eine Unterlassungsklage mit einem Streitwert von 30.000 € eingereicht. Das Kostenrisiko bei einem Streitwert von 30.000 € beträgt bei einer Instanz 7.839,35 € und bei zwei Instanzen 16.047,07 €.
30.000 € sind dabei der Standardstreitwert, den die Deutsche Umwelthilfe in derartigen Fällen ansetzt und der oft von den Gerichten bestätigt wird. Wenn dann auch noch ein Verstoß gegen § 87 GEG vorliegt, dann gibt es in derartigen Fällen kaum etwas, was erfolgversprechend zur Verteidigung vorgetragen werden kann, sodass am Ende es nur noch darum geht, möglichst kostengünstig aus dem Rechtsstreit auszusteigen.
Deshalb: Wenn Sie eine Abmahnung der Deutschen Umwelthilfe erhalten haben, dann stecken Sie, gleichgültig, ob Sie nur Gelegenheitsmakler sind oder damit Ihren Lebensunterhalt verdienen, nicht den Kopf in den Sand, sondern lassen Sie sich frühzeitig beraten, um für Sie den besten Weg zu finden die Situation zu erledigen. Die Zahlung der Abmahngebühren und die Abgabe der Unterlassungserklärung, so wie sie verlangt wird, ist dabei oft ebenso wenig die beste Lösung, wie gar nicht zu reagieren.