Die Regelung des eigenen Nachlasses ist für viele Menschen eine wichtige Angelegenheit. Dabei denken die meisten primär an die Verteilung ihres Vermögens unter den Erben und darüber, wie das Vermögen möglichst steueroptimiert übertragen werden kann. Ein oft vernachlässigter Aspekt in diesem Zusammenhang ist jedoch die Regelung der Bestattung und Grabpflege. Diese Themen können nach dem Tod eines Menschen zu erheblichen Streitigkeiten unter den Erben führen, wenn keine klaren Vorgaben im Testament hinterlassen wurden. Wenn es Ihnen also nicht gleichgültig ist, wie ihre letzte Ruhe aussieht, dann sollten Sie entsprechend vorsorgen.
Die rechtliche Grundlage: Wer trägt die Beerdigungskosten?
Gemäß § 1968 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sind die Erben verpflichtet, die Beerdigungskosten zu tragen. Dies führt jedoch nicht selten zu Auseinandersetzungen darüber, wer konkret für die Kosten aufkommen muss und in welchem Umfang. Oftmals besteht Unklarheit darüber, ob und inwieweit die Erben anteilig oder gesamtschuldnerisch haften. Dies insbesondere, wenn unter Kindern der Nachlass so verteilt wird, dass ein Kind die Immobilie und das andere das vorhandene Geldvermögen erhält. Hier ist Streit vorprogrammiert, weil ohne klare Regelung das Kind, dass das Geld erhalten hat, nicht einsieht, die Kosten alleine zu übernehmen, während das Kind, dass die mobil erhalten hat, davon ausgeht, dass es ganz klarer Wille der Eltern gewesen ist, dass die Bestattung und Grabpflege nicht aus eigenem Geld, sondern aus dem vorhandenen Geld stellten bezahlt werden muss. Ein klar formuliertes Testament kann hier Abhilfe schaffen, indem der Erblasser detaillierte Anweisungen zur Übernahme der Beerdigungskosten gibt.
Grabpflege und Grabnutzungsdauer
Neben den Beerdigungskosten sind auch die Grabpflege und die Dauer der Grabnutzung häufige Streitpunkte unter den Erben. Die Grabpflege kann eine emotionale und finanzielle Belastung darstellen, insbesondere wenn die Erben weit entfernt wohnen oder anderweitig nicht in der Lage sind, die Pflege zu übernehmen. Darüber hinaus ist die Dauer, für die ein Grab gehalten werden soll, oft umstritten. Manche Erben bevorzugen eine langfristige Grabpflege, während andere eher eine kürzere Dauer befürworten, um Kosten zu sparen. Wer hier auf Nummer sicher gehen will, der sollte zum einen ganz klare Vorgaben über die Grabpflege machen, aber auch dazu, wie lange das Grab gehalten werden soll, denn ansonsten besteht die Gefahr, dass es mit der „letzten Ruhe“ ganz schnell vorbei ist. Wenn Sie Wert darauf legen, dass ihr Grab auch tatsächlich gepflegt wird, dann sollten Sie dies nicht dem Goodwill der Erben überlassen, sondern festlegen, in welchen Intervallen ein professioneller Gärtner, beispielsweise im Frühjahr und im Herbst, mit welchen Maßnahmen beauftragt wird, und wer die Kosten dafür zu tragen hat.
Praktische Regelungen im Testament
Um solche Streitigkeiten zu vermeiden, ist es ratsam, bereits zu Lebzeiten im Testament klare und eindeutige Regelungen zu treffen. Folgende Punkte sollten dabei berücksichtigt werden:
1. Bestimmung des Bestattungsortes und der Bestattungsart:
Der Erblasser sollte festlegen, ob er beispielsweise eine Erdbestattung oder eine Feuerbestattung wünscht und wo die Beisetzung stattfinden soll.
2. Verteilung der Beerdigungskosten:
Im Testament sollte geregelt werden, wer konkret die Kosten der Beerdigung trägt und ob diese Kosten von einem speziellen Erbteil abgezogen werden sollen.
3. Grabpflege:
Der Erblasser kann eine Person oder eine Institution bestimmen, die für die Pflege des Grabes verantwortlich ist. Zudem kann ein entsprechender Geldbetrag für die Grabpflege hinterlegt werden.
4. Dauer der Grabnutzung:
Es sollte festgelegt werden, wie lange das Grab gehalten werden soll. In vielen Gemeinden beträgt die Ruhezeit für ein Grab zwischen 15 und 30 Jahren. Der Erblasser kann eine Verlängerung dieser Frist anordnen, sofern dies gewünscht ist.
Fazit
Die Regelung der Bestattung und Grabpflege im Testament ist von großer Bedeutung, um nach dem eigenen Tod Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden. Klare und eindeutige Vorgaben zu den Beerdigungskosten, der Grabpflege und der Grabnutzungsdauer tragen dazu bei, den letzten Willen des Erblassers zu respektieren und eine würdevolle letzte Ruhe zu gewährleisten. Es empfiehlt sich daher, bei der Testamentserrichtung nicht nur die Vermögensverteilung zu berücksichtigen, sondern auch detaillierte Anweisungen zur eigenen Bestattung und Grabpflege zu hinterlassen.
Indem Sie diese Aspekte in Ihrem Testament berücksichtigen, sorgen Sie dafür, dass Ihre Erben in dieser schwierigen Zeit nicht zusätzlich durch Streitigkeiten belastet werden und Ihr letzter Wille in Ihrem Sinne umgesetzt wird.
Sondern auch in Familien, in denen 7-stellige Vermögenswerte vererbt werden, kann es vorkommen, dass am Ende über all diese Punkte gestritten wird. Im Erbrecht gibt es nichts, was es nicht gibt…
Ansprechpartner zum Erbrecht:
Rechtsanwalt Graf ist auch Testamentsvollstrecker sowie Kooperationsmitglied im DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V.). und DIGEV (Deutsche Interessengemeinschaft für Erbrecht und Vorsorge e. V.)
Rechtsanwalt Detzer wird regelmäßig von den Amtsgerichten Wolfratshausen und Garmisch-Partenkirchen als Nachlasspfleger bestellt.