Wenn Sie eine Immobilie in Familienbesitz haben und diese in einer angesagten Lage liegt, dann ist es bereits jetzt kaum mehr möglich, diese steuerfrei auf die nächste Generation übertragen. Dies jedenfalls dann nicht, wenn diese nicht weniger als 200 m² Wohnfläche hat und sich der Erwerber dazu verpflichtet, dort mindestens auch 10 Jahre zu wohnen. Die Freibeträge, die je nach Verwandtschaftsgrad zwischen 500.000 € und 20.000 € liegen, reichen bei stetig steigenden Immobilienpreisen gerade in den Ballungszentren schon jetzt oft nicht mehr aus, um eine steuerfreie Übertragung vornehmen zu können. Folge ist, dass Erwerber, wenn sie nicht selbst über ausreichend finanzielle Mittel verfügen oder vom Schenker oder im Erbfall noch zusätzlich erhalten, zur Finanzierung der Steuer sich verschulden müssen. Nun droht von Seiten des Fiskus zum Jahreswechsel bei der Übertragung von Immobilien auf die nächste Generation weiteres Ungemach. Überschattet von Horrormeldungen über Pandemie und Krieg plant die Ampel weitgehend unbeachtet eine Gesetzesänderung, wonach jedes Haus oder jede Wohnung in Deutschland auf dem Papier zum Jahreswechsel deutlich mehr Wert ist. Möglich wird dies durch eine Änderung der Bewertungssätze. Werden dann bei einer Übertragung, gleichgültig, ob durch Schenkung oder Erbfall, die Freibeträge überschritten, dann fallen Steuern von mindestens 7 % und bis zu 50 %, je nach Verwandtschaftsgrad und Wert der Erbschaft oder Schenkung, an. Von daher macht es sich finanziell durchaus bemerkbar, ob eine Immobilie plötzlich 20 %, 30 % oder vielleicht sogar noch teurer eingestuft wird.
Nicht genug, dass Erbschaftsteuer für sich bereits ein Paradoxon ist, weil das Vermögen, das nun erneut besteuert wird, bereits versteuert worden ist und sich so infolge mehrerer Erbfälle Familienvermögen drastisch reduzieren kann,, wenn beispielsweise zunächst die Großeltern und kurze Zeit später die Eltern versterben, sodass die Immobilie auf die Enkel übergeht, sondern es findet eine bislang erstaunlich wenig beachtete weitere Umverteilung zulasten Immobilieneigentümer an, die bei Leibe nicht immer die „Vermögenden“ sind, auf die sich linke Enteignungsfantasien zwischenzeitlich Gesellschaft tauglich eingeschossen haben, sondern auch Otto Normalverbraucher betroffen ist, der vielleicht durch Sparsamkeit das Häuschen erhalten hat, dass sich Oma und Opa bereits vom Munde abgesperrt haben….
Es genügt die notarielle Beurkundung in 2022
Wer schnell ist und noch in 2022 überträgt, der kann dadurch mithelfen, dass mehr in der Familie bleibt und weniger im Rahmen der woken Umverteilung an den Fiskus abfließt. Eine Umschreibung im Grundbuch muss in diesem Jahr nicht mehr erfolgen. Ausreichend ist, dass der notarielle Übertragungsvertrag beurkundet wird.
Auch mit Nießbrauch und Teilunentgeltlichkeit lassen sich Steuern vermeiden oder aber jedenfalls reduzieren
Gerade dann, wenn der Wert der Immobilie deutlich über den Freibeträgen liegt, lassen sich Steuern auch dadurch sparen, dass sich der Schenker beispielsweise einen Nießbrauch vorbehält oder aber lediglich eine Teil entgeltliche Übertragung stattfindet, also der Schenker eine den Wert der Schenkung reduzieren Kaufpreis bezahlt.
Wenn auch Sie handeln möchten, um eine Immobilie, aus dem Familienbesitz steuersparend zu übertragen, dann sollten Sie keine Zeit verlieren. Wir beraten und unterstützen Sie gerne wie Sie Ihr Vermögen auf die nächste Generation übertragen und sind ihnen auch dabei behilflich noch rechtzeitig einen Notartermin zu bekommen.
Ansprechpartner zum Erbrecht:
Rechtsanwalt Graf ist auch Testamentsvollstrecker sowie Kooperationsmitglied im DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V.). und DIGEV (Deutsche Interessengemeinschaft für Erbrecht und Vorsorge e. V.)
Rechtsanwalt Detzer wird regelmäßig von den Amtsgerichten Wolfratshausen und Garmisch-Partenkirchen als Nachlasspfleger bestellt.