Der Albtraum eines jeden Autofahrers: Eine dunkle Straße im Wald und plötzlich springt ein Reh oder anderes Haarwild auf die Fahrbahn und es kommt zum Unfall.
Gerade jetzt, wo die Nächte warm und kurz sind, ist die Gefahr besonders groß. Damit Sie sich neben dem damit verbundenen Stress nicht auch noch Ärger mit der Justiz einhandeln und eine Schadensregulierung durch Ihre Kaskoversicherung gefährden, sagen wir Ihnen nachfolgend worauf Sie aus rechtlicher Sicht achten müssen.
Kommt es zur Kollision, dann müssen Sie unverzüglich, am besten vor Ort mit Ihrem Mobiltelefon, die Polizei oder den Jagdberechtigten verständigen. Führen Sie kein Mobiltelefon mit sich, dann notieren Sie sich die Unfallstelle, dass dann, wenn Sie zunächst gelegene Polizeidienstelle gefahren sind, genaue Angaben machen können, wo sich der Unfall ereignet hat. Die Polizei wird dann den Jagdpächter verständigen, damit dieser eine Nachschau macht und gegebenenfalls das verletzte Tier von seinem Leid erlöst.
Eine solche Anzeige benötigen Sie nicht nur für Ihre Kaskoversicherung, die regelmäßig bei Tierschäden mit Haarwild eintritt und eine Bescheinigung über den Unfall verlangt, sondern sie ist auch von Gesetzes wegen vorgesehen. Zwar liegt dann, wenn Sie sich vom Unfallort entfernen keine Unfallflucht im Sinne des Strafgesetzbuchs vor. Gleichwohl handelt es sich aber um eine Ordnungswidrigkeit nach dem Bayerischen Jagdgesetz, die mit Geldbuße geahndet werden kann.
Ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht kann gleichzeitig (theoretisch) Schadensersatzansprüche des Jagdpächters auslösen, nämlich dann, wenn das Tier verendet und sein Fleisch dadurch verdirbt, ohne dass der Jagdpächter seiner habhaft werden konnte.
Ist das Tier bereits am Unfallort verendet, dann wäre es eine schlechte Idee, dieses einfach in den Kofferraum zu packen. In diesem Fall käme nämlich auch eine Strafbarkeit wegen Jagdwilderei in Betracht.