Eine Patientenverfügung ist ein unverzichtbares Instrument, das dem Willen des Verfügenden hinsichtlich medizinischer Behandlungen Ausdruck verleiht, für den Fall, dass er seine Wünsche aufgrund seiner gesundheitlichen Situation nicht mehr äußern kann. In Deutschland ist die Patientenverfügung rechtlich in § 1827 BGB (vormals § 1901a BGB) verankert. Dieser Artikel erläutert die wichtigsten Aspekte, die Sie über die Patientenverfügung wissen müssen, einschließlich ihrer rechtlichen Grundlagen, Anforderungen und der praktischen Umsetzung.
Sinn und Zweck der Patientenverfügung
Die Patientenverfügung dient der Wahrung des Selbstbestimmungsrechts des Einzelnen. Sie stellt sicher, dass die medizinische Behandlung den Wünschen des Patienten entspricht, auch wenn dieser aufgrund physischer oder psychischer Einschränkungen nicht mehr in der Lage ist, seine Entscheidungen selbst zu treffen. Dies kann besonders in Situationen von Bedeutung sein, in denen lebensverlängernde Maßnahmen zur Debatte stehen. Die Patientenverfügung kann dabei helfen, die Angst vor einer ungewollten Apparatemedizin und dem anonymen Sterben im Krankenhaus zu mindern, indem sie klare Anweisungen für die Palliativversorgung enthält.
Rechtliche Grundlagen und Anforderungen
Schriftform
Nach § 1827 Abs. 1 BGB muss eine Patientenverfügung schriftlich abgefasst sein. Dies bedeutet, dass mündliche Äußerungen nur in Ausnahmefällen Berücksichtigung finden können. Eine notarielle Beurkundung ist nicht zwingend erforderlich, kann jedoch zur Bestätigung der Einwilligungsfähigkeit sinnvoll sein. Die schriftliche Form stellt sicher, dass die Verfügung eindeutig und nachvollziehbar ist.
Einwilligungsfähigkeit und Volljährigkeit
Die Patientenverfügung kann nur von volljährigen Personen verfasst werden. Der Verfügende muss zum Zeitpunkt der Erstellung einwilligungsfähig sein, das heißt, er muss die Art und Tragweite seiner Entscheidungen verstehen können. Dies schließt das Bewusstsein über mögliche Erkrankungen und die Konsequenzen der medizinischen Maßnahmen ein. Minderjährige können nur im Rahmen von § 1827 Abs. 2 BGB berücksichtigt werden, wenn eine Patientenverfügung erstellt wurde.
Inhalt der Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung sollte so konkret wie möglich formuliert sein, um Missverständnisse zu vermeiden. Sie kann Anweisungen zu verschiedenen medizinischen Maßnahmen enthalten, wie etwa:
– Künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr
– Wiederbelebungsmaßnahmen
– Schmerz- und Palliativbehandlung
– Einsatz von lebenserhaltenden Geräten
Es ist wichtig, spezifische Situationen und Behandlungen zu benennen, um sicherzustellen, dass der Wille des Patienten klar erkennbar ist. Allgemeine Formulierungen wie „keine lebensverlängernden Maßnahmen“ reichen oft nicht aus, um eine verbindliche Behandlungsentscheidung zu treffen. Dies wurde durch mehrere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) bestätigt, darunter der Beschluss vom 17. September 2014 (BGH, NJW 2014, 3572) und die Entscheidung vom 8. Februar 2017 (BGH, NJW 2017, 1737).
Kombination mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Eine Patientenverfügung kann sinnvoll mit einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung kombiniert werden. Dies stellt sicher, dass eine bevollmächtigte Person im Sinne des Patienten handelt, wenn dieser nicht mehr in der Lage ist, eigene Entscheidungen zu treffen. Die bevollmächtigte Person muss die Patientenverfügung berücksichtigen und die darin festgelegten Wünsche durchsetzen.
Aufbewahrung der Patientenverfügung
Die Patientenverfügung muss im Ernstfall auffindbar sein. Es ist ratsam, einen Hinweis auf die Existenz der Verfügung bei den Ausweispapieren zu tragen und Kopien an Vertrauenspersonen wie Familienmitglieder, Freunde oder den Hausarzt zu geben. Eine Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer ist ebenfalls möglich und seit 2023 auch ohne Vorsorgevollmacht zulässig. Dies stellt sicher, dass die behandelnden Ärzte im Notfall schnell Zugriff auf die Patientenverfügung haben.
Fazit
Eine Patientenverfügung ist ein wichtiges Mittel, um das Selbstbestimmungsrecht auch in Situationen zu wahren, in denen der Patient nicht mehr selbst entscheiden kann. Sie sollte gut durchdacht, klar formuliert und an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen gemäß § 1827 BGB gewährleistet, dass die Verfügung im Ernstfall verbindlich ist. Eine Kombination mit einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung kann zusätzlich zur Sicherstellung der Patientenwünsche beitragen. Jeder, der seine medizinische Versorgung selbst bestimmen möchte, sollte sich frühzeitig mit der Erstellung einer Patientenverfügung auseinandersetzen. Wir beraten und unterstützen Sie gerne dabei.
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Rechtsanwalt Graf ist auch Testamentsvollstrecker sowie Kooperationsmitglied im DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V.). und DIGEV (Deutsche Interessengemeinschaft für Erbrecht und Vorsorge e. V.)
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