Eine bei einem Landkreis beschäftigte Sekretärin hat ihren Job verloren, weil sie Alkoholexzesse ihres Vorgesetzten und sexuelle Handlungen während des Dienstes von Kollegen behauptet hatte. Der Landkreis kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis ordentlich. Die dagegen gerichtete Kündigungsschutzklage blieb erfolglos. Da die Wahrheit der Behauptungen im Rahmen einer vom in zweiter Instanz zuständigen Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (Urteil vom 04.02.2014 – 19 Sa 322/13) durchgeführten Beweisaufnahme nicht erwiesen werden konnte, hielten die Richter die Kündigung für berechtigt.
Die Klägerin habe ihre Kollegen zu Unrecht beschuldigt und hierdurch ihre arbeitsvertraglichen Pflichten schwerwiegend verletzt. Dass die Arbeitsabläufe in der Abteilung teilweise zu beanstanden gewesen seien, rechtfertige oder entschuldige die ehrenrührigen Behauptungen der Klägerin nicht. Dem Landkreis sei es insgesamt nicht zuzumuten, das Arbeitsverhältnis weiter fortzusetzen.