Die Bezeichnung „Ballermann“ ist den meisten Menschen über die Grenzen der spanischen Insel Mallorca hinaus als Begriff für Spaß und kollektives Besäufnis bekannt. Was weniger bekannt ist, ist dass der Name „Ballermann“ markenrechtlich geschützt ist und deshalb nicht frei benutzt werden darf. Ein geschäftstüchtiges Ehepaar aus Niedersachsen hatte sich nämlich in den neunziger Jahren die Markenrecht an dem Namen „Ballermann“ eintragen lassen und kassiert seitdem landauf und landab Partyveranstalter und Diskothekenbetreiber ab, die zu sog. Ballermann-Partys einladen.
Dass dies rechtens es hat zuletzt das Oberlandesgericht München mit Urteil vom 27.09.2018 bestätigt und eine Diskothekenbetreiberin, die eine „Ballermann“-Party veranstaltet hatte zur Zahlung von 750 € sowie weiteren 1,50 € pro Besucher an das Ehepaar aus Niedersachsen verurteilt.
Die Richter waren dabei zu dem Ergebnis gelangt, dass bei einer Bezeichnung einer Party als „Ballermann“-Party, mehr als eine bloße Beschreibung vorliegen, sondern es sich um eine ungenehmigte Markennutzung handeln würde.
Der Argumentation der Beklagten dass es sich bei dem Begriff „Ballermann“ lediglich um eine Bezeichnung für ein „Gebiet an der Playa de Palma auf Mallorca, das durch eine Vielzahl von Bars, Strandcafés u.Ä. gekennzeichnet ist“ handeln würde, dass dieses aber niemand mit den Klägern in Verbindung bringen würde, hat die Richter (noch) nicht überzeugt.
Für den juristischen Laien sicherlich kaum verständlich, dass sich x-beliebige durch eine bloße Eintragung eines solchen fremden Namens Rechte sichern können, die sie dazu in die Lage versetzen, andere, die den Namen ohne Lizenzierung nutzen, zur Kasse bitten können. Solchen Geschäftsmodellen kann aber kaum die Rechtsprechung, sondern nur der Gesetzgeber das Wasser abgraben.
Das Ehepaar verdient übrigens nicht nur daran, dass Rechtsverstöße kostenpflichtig abgemahnt und verfolgt werden, sondern jeder, der das Wort Ballermann beim Verkauf von Waren verwenden möchte, muss sich dies vorher kostenpflichtig lizenzieren lassen.