Unter diesem Titel ist gerade ein Artikel des Verfassers dieses Rechtsblogs in der aktuellen Ausgabe 1/2021 S. 7 ff der Online-Zeitschrift MKG (mit kollegialen Grüßen) erschienen. MKG aus dem ffi-Verlag ist ein Fachinfomagazin in dem erfahrene Praktiker für den juristischen Nachwuchs schreiben um ihre praktischen Erfahrungen weiterzugeben. In dem Beitrag wird jungen Juristinnen und Juristen aufgezeigt, welche Rechtsbehelfe, sei es vor den Verwaltungsgerichten oder den Verfassungsgerichten, gegen Coronaschutzmaßnahmen, die als rechtswidrig oder verfassungswidrig empfunden werden, zulässig eingelegt werden können.
Gerade die Materie des Staats- und Verwaltungsrechts, und die dazugehörigen Rechtsbehelfe, fällt vielen angehenden Juristen, wie der Verfasser aus seiner langjährigen Tätigkeit in der Juristenausbildung weiß, meist besonders schwer. Deshalb kommt es immer wieder vor, dass bereits, wenn eine Maßnahme angegriffen wird, der Angriff zu Ende ist, noch bevor er überhaupt richtig angefangen hat, weil der falsche Rechtsbehelf gewählt wurde. Unweigerliche Folge ist dann, dass dieser ohne jede materiell-rechtliche Prüfung als unzulässig zurückgewiesen wird.
Da ich zu Beginn meiner Berufstätigkeit gleich nach den Staatsexamina langjährig in der Juristenausbildung, zunächst als wissenschaftlicher Mitarbeiter und Korrekturassistent an der Ludwig-Maximilians-Universität in München und später als Repetitor mit vielen angehenden Juristen und Juristinnen, insbesondere auch im Öffentlichen Recht, gearbeitet habe, weiß ich nur zu gut, dass das Öffentliche Recht und die damit verbundenen Rechtsbehelfe für viele schwer zu verstehen und für einige stets ein Buch mit 7 Siegeln geblieben sind. Da es eine der vielen Begleiterscheinungen der Corona-Pandemie eine kaum überschaubare (und nicht immer nachvollziehbare) Gesetzgebung auf Verwaltungsebene ist, hat sich hier binnen eines Jahres für engagierte und versierte Juristinnen und Juristen ein ganz neues Betätigungsfeld eröffnet. Der Beitrag soll deshalb zum einen Gelerntes wieder in Erinnerung rufen und zum anderen interessierten Kolleginnen und Kollegen die nötigen Stichworte liefern, um sich vertiefend in die überaus spannende Materie einarbeiten zu können.
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