Wenn Sie vermögend und kinderlos sind, oder aber aus sonstigen Gründen darüber nachdenken, Neffen, Nichten oder sonstige Dritte mit größeren Zuwendungen schenkweise oder in ihrem Testament zu bedenken, dann freut dies besonders den Fiskus, weil dieser Personenkreis mit 20.000 € nur über einen sehr kleinen Freibetrag verfügt und darüberhinausgehende Zuwendungen nach Steuerklasse II oder III versteuert werden müssen. Wenn Sie nicht möchten, dass der Fiskus auf ihr sauer erarbeitetes Vermögen zugreift, dann sollten Sie darüber nachdenken, ob Sie den Menschen, der Ihnen am Herzen liegt, und den Sie begünstigen möchten, nicht einfach adoptieren. ähnlich verhält sich die Situation, wenn sie Kinder haben, die zwar von Ihnen abstammen, mit denen sie aber keinen Kontakt mehr haben, und diese enterben möchten. Auch hier können Pflichteilsansprüche durch den Einsatz einer Teiladoption rechtlich beschnitten werden. Die Teiladoption ist ein rechtliches Instrument, das in Deutschland immer mehr an Bedeutung gewinnt. Sie ermöglicht es, eine Adoption eines Erwachsenen in einem begrenzten rechtlichen Rahmen durchzuführen, ohne die vollständigen rechtlichen Bindungen einer Volladoption einzugehen. Dieser Artikel beleuchtet die steuerlichen Aspekte der Teiladoption und zeigt auf, wie sie als Mittel zur Steueroptimierungaber auch zur Reduzierung von Pflichteilsansprüchen, genutzt werden kann.
Was ist eine Teiladoption?
Die Teiladoption ist eine besondere Form der Adoption, bei der die rechtlichen Beziehungen zum leiblichen Elternteil nicht vollständig aufgehoben werden. Sie wird in § 1767 BGB geregelt und ermöglicht es, eine Adoption durchzuführen, ohne die vollständigen rechtlichen Bindungen einer Volladoption einzugehen. Der angenommene, so heißt derjenige, der adoptiert wird, erhält rechtlich neben den leiblichen Eltern, falls dies noch leben, also rechtlich einen weiteren Elternteil, der ihm steuerbegünstigt Vermögen übertragen kann.
Im Gegensatz zur Volladoption hat die Teiladoption (umgangssprachlich auch schwache Adoption genannt) nur geringere Regelwirkungen: der Angenommene wird zwar Kind des oder der Annehmenden, zwischen dem Angenommenen und den Verwandten des Annehmenden entsteht aber kein Verwandtschaftsverhältnis (§ 1770 Abs. 1 BGB). Auf der anderen Seite bleiben gem. § 1770 Abs. 2 BGB die Rechtsbeziehungen des Angenommenen und seiner Abkömmlinge zu den leiblichen Verwandten in vollem Umfang bestehen.
Steuerliche Vorteile der Teiladoption
Durch die Teiladoption wird das adoptierte „Kind“ in die Steuerklasse I eingeordnet, was zu einem günstigeren Steuersatz führt (§ 15 ErbStG). Dies kann erhebliche Steuereinsparungen bei Erbschaften und Schenkungen ermöglichen, zumal sich nun der Freibetrag von 20.000 € auf 400.000 € erhöht, § 16 ErbStG. Damit das Familiengericht, dass wir eine solche Adoption zuständig ist, die Adoption auch ausspricht, ist allerdings erforderlich, dass das Gericht im Rahmen einer Anhörung davon überzeugt wird, dass nicht primär steuerrechtliche Gründe die Motivation für den Adoptionswunsch sind, sondern dass zwischen Ihnen und dem durch die Adoption geschaffenen Abkömmling ein emotionales, familienähnliches Verhältnis besteht.
Teiladoption kann auch Pflichtteilsansprüche reduzieren
daneben ist die Teiladoption aber auch ein Instrument, das dazu eingesetzt werden kann um die Pflichtteilsansprüche von Kindern zu reduzieren. Dies deshalb, weil durch die Teiladoption rechtlich ein weiteres Kind entsteht, sodass damit automatisch der Pflichtteil, der stets der Höhe nach der Hälfte des gesetzlichen Erbteils entspricht, reduziert wird.
Wenn Sie beispielsweise zwar ein Kind haben, mit diesem aber keinerlei Kontakt, dann können Sie dieses zwar testamentarisch Erben und ihr Nachlass anderweitig durch Testament verteilen. Gleichwohl würde das Kind, wenn nicht noch ein Ehegatte vorhanden ist, mit 50 % am Nachlasswert partizipieren. Wenn nun doch Adoption eine weitere Person rechtlich als Kind hinzu kommt, dann reduziert sich jedoch der Pflichtteil auf nur noch 25 %. Dies ist ähnlich, wie der Fall, einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Auch hier kann der Pflichtteil von Kindern aus früheren Beziehungen dadurch reduziert werden, dass der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin, die am Ende erben sollen, doch noch geheiratet werden. Auch hier reduziert sich in dem Beispiel mit einem Kind dann dessen Pflichtteil von 50 % auf 25 %.
Fazit:
Die Teiladoption bietet eine interessante Möglichkeit zur Steueroptimierung, insbesondere im Bereich der Erbschafts- und Schenkungsteuer, sollte aber gleichwohl nicht leichtfertig erfolgen, weil dann, wenn die Adoption einmal ausgesprochen worden ist, ist rechtlich schwierig ist, sollte alles anders kommen als geplant, diese wieder aufzulösen.
Die Teiladoption ist ein Beispiel dafür, wie das Familienrecht und das Steuerrecht interagieren können, um steuerliche Vorteile zu erzielen. Es zeigt auch die Komplexität des deutschen Steuersystems und die Notwendigkeit, sorgfältig zu planen und professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.
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