Coronakrise, Ukrainekrieg, Energiekrise und die sich im Hintergrund anbahnende Flüchtlingskrise 2.0, die bereits ein Ausmaß erreicht hat, die dem Jahr 2015 kaum nachstehen wird, stellen den Staat vor immer neue finanzielle Herausforderungen. Nachdem Arbeitnehmer bereits so stark geschröpft werden, dass diese kaum weiter finanziell belastet werden können, plant die Bundesregierung künftig stärker finanziell an der Übertragung von Immobilien durch eine Änderung des Bewertungsgesetzes für Grundstücke für den Schenkungs- oder Erbfall zu partizipieren.
Durch die Neubewertung drohen Steigerungen bis zu 50 %
Im Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2022, welches ab dem 01.01.2023 gelten soll, sind eine Vielzahl von Änderungen vorgesehen. Neben komplizierteren Bewertungsverfahren drohen auch höhere Wertansätze. Neu hinzu kommen soll ein Regionalfaktor für Herstellungskosten und es gibt Änderungen beim Alterswertminderungsfaktor, dem Baupreisindex, den Bewirtschaftungskosten und den Liegenschaftszinssätzen.
Durch das Drehen an diesen Stellschrauben soll z.B. im Sachwertverfahren eine Steigerung der Werte von bis zu 50 % erfolgen können. Das Sachwertverfahren ist anzuwenden für Eigentumswohnungen, Teileigentum sowie Ein- und Zweifamilienhäuser. Aber auch bei Mehrfamilienhäusern werden sich voraussichtlich Steigerungen ergeben.
Wer noch in 2022 handelt, kann Schenkungsteuer sparen
Auch, wenn Sie auf den Eintritt des Erbfalls regelmäßig keinen Einfluss haben, dann sollten jedenfalls dann, wenn Sie darüber nachdenken eine Immobilie noch lebzeitig zu verschenken, dies besser noch in diesem Jahr in Angriff genommen werden, da zu erwarten ist, dass durch die höhere Bewertung die mit einer schenkweisen Übertragung meist einhergehende Schenkungsteuer deutlich spürbar steigen wird. Die Freibeträge liegen augenblicklich für Ehegatten bei 500.000 €, für Kinder bei 400.000 € und für Enkelkinder bei 200.000 €. Alles was darüber hinausgeht, muss versteuert werden.
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Rechtsanwalt Graf ist auch Testamentsvollstrecker sowie Kooperationsmitglied im DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V.). und DIGEV (Deutsche Interessengemeinschaft für Erbrecht und Vorsorge e. V.)
Rechtsanwalt Detzer wird regelmäßig von den Amtsgerichten Wolfratshausen und Garmisch-Partenkirchen als Nachlasspfleger bestellt.